JBÖS Jahrbuch Öffentliche Sicherheit
Manuskripte

Wenn Sie auf der Manuskripte-Seite Kontakt zu den Herausgebern aufnehmen, um ein Manuskript abzugeben, werden Ihr Name, das Thema Ihres Aufsatzes mit Fundstelle im JBÖS oder einem der Sonderbände und die im Autorenverzeichnis des JBÖS von Ihnen freiwillig abgegebenen Daten in einer Datenbank gespeichert, die ausschließlich für die Suchmaschine auf der Website eingerichtet ist, um Leserinnen und Lesern die Suche nach passenden Aufsatzthemen zu erleichtern. Ihre personenbezogenen Daten inkl. E-Mail-Adresse werden ausschließlich für den Kontakt zwischen Herausgebern und Sie selbst verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben! Die Daten werden außerdem sofort gelöscht, wenn Ihr Beitrag nicht zur Publikation angenommen wird. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Beitrag vor seiner Publikation wieder zurückziehen.

Vorschläge für Beitragsthemen oder Manuskripte können hier eingereicht werden. Manuskripte sind grundsätzlich im Format „DOC“ abzugeben. Andere Formate bedürfen der Absprache mit den Herausgebern.

Aufsatzthema / Manuskript einreichen

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Klicken Sie auf „Durchsuchen ...“, um eine Datei von Ihrem Computer auszuwählen. Große Dateien erfordern eine längere Ladezeit.

Die folgenden Richtlinien finden Sie auch in diesem PDF-Dokument als Download.

Hinweise zum Aufsatzangebot und zur Manuskripterstellung für das

Jahrbuch Öffentliche Sicherheit

Aufsatzangebot

  1. Die Manuskripte und Themenangebote über dieses Manuskript-Kontaktformular erreichen beide Herausgeber gleichzeitig. Es ist daher mit einer raschen Zu- oder Absage zu rechnen.

  2. Jeder Beitrag soll grundsätzlich 15 Manuskriptseiten (ca. 30.000 Anschläge) nicht überschreiten.

  3. Die Beiträge sollen nicht mehr als zwei Autorinnen oder Autoren haben, die beide von Anfang an benannt sein müssen. Die spätere Hinzuziehung eines Co-Autors oder einer Co-Autorin bedarf der Zustimmung durch die Herausgeber.

Nach verbindlicher Beitragszusage sind bitte die nachfolgenden Formalia zu beachten:

  1. Abgabeschluss für das fertige Manuskript ist jeweils der 31. Juli eines geraden Jahres (2012, 2014, ...); die frühere Abgabe ist ausdrücklich erwünscht.

  2. Alle Autorinnen und Autoren werden gebeten, möglichst keine eigenen Formatierungen vorzunehmen, sondern den Text in Absätzen des voreingestellten WORD-Formats „Standard“ zu schreiben.

  3. Grundsätzlich ist die Gliederungsform freigestellt. Empfohlen wird die moderne Form, die bis zur 3. Ebene reicht. Wer mehr als drei Gliederungsebenen verwenden möchte, fügt bitte als Oberebene „Teil 1: ...“ etc. ein.

    1 Erste Gliederungsebene

    1.1 Zweite Gliederungsebene

    1.1.1 Dritte Gliederungsebene

  4. Die Zitierweise ist ebenfalls freigestellt (z.B. sozialwissenschaftliche Zitierung mit Kurzangaben in Klam-mern und anhängendem Literaturverzeichnis). Die Herausgeber bevorzugen jedoch die Ausstattung der Beiträge mit einem Fußnotenapparat. Der Fußnotentext beginnt immer mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Satzendezeichen (i. d. R. mit Punkt).

    Beispiele:

    1. Vgl. van Ooyen, Robert Chr.: Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa. Von Solange über Maastricht zu Lissabon, 3. Aufl., Baden-Baden 2010.

    2. Möllers, Martin H. W.: Bundesverwaltung, in: Möllers (Hg.), Wörterbuch der Polizei, 2. Aufl., München 2010, S. 390-392 mit weiteren Nachweisen.

    3. Vgl. van Ooyen, Robert Chr.: Demokratische Partizipation statt „Integration“: normativ-staatstheoretische Begründung eines generellen Ausländerwahlrechts, in: Möllers / van Ooyen (Hg.), JBÖS 2010/11, 1. Hbd., Frank-furt a.M. 2011, S. 57-78.

    4. Möllers, Martin H. W.: Die „Einkesselung“ des EGMR durch BVerfG und BGH bei der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung. „Präventionshaft“ als Instrument grenzenloser Sicherheit?, in: ZRP 5/2010, S. 153-156.

    Bei Literaturwiederholungen kann frei entweder eine verkürzte Angabe (Name, Kurztitel) oder nur der Name mit Bezug auf die Fußnote der Erstnennung gewählt werden.

    Beispiele:

    1. So schon van Ooyen (Fn. 1), S. 17 f.

    2. S. dazu van Ooyen, JBÖS (Fn. 3), S. 535 ff.

    3. Vgl. Möllers, Bundesverwaltung, S. 391.

  5. Hervorhebungen erscheinen ausschließlich in kursiver Schrift, nicht als Unterstreichung oder Fettdruck.

  6. Aufzählungen werden in eigenen Absätzen in der Regel mit dem Zeichen „–“ abgesetzt; ausnahmsweise können auch Nummerierungen (1., 2., 3. ...) verwendet werden.

  7. Wörtliche Zitate werden im Text nur durch An- („) und Abführungsstriche (“), nicht darüber hinaus durch kursive Schrift kenntlich gemacht. Besonders hervorzuhebende Zitate stehen in einem eigenen, optisch abgesetzten Absatz.